Meister-BAföG – das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) auf Friseurwelt.de
ZuschußkomponenteAufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – das sogenannte „Meister-BAföG“
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.
Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.
Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Fortbildung zum Meister/ zur Meisterin
- Fortbildung zum Techniker/ zur Technikerin
- Fortbildung zum Betriebswirt/ zur Betriebswirtin (HWK)
- Fortbildung zum Fachkrankenpfleger/ zur Fachkrankenpflegerin
Wie sieht die Förderung aus?
Bei Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen:
- Maßnahmebeitrag für die Lehrgangsgebühren
- Maßnahmebeitrag für die Prüfungsgebühren
Der Maßnahmebeitrag beträgt bis zu 10.226 Euro, wovon 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet werden. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
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Prüfungsstück
Dieses wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 1.534 Euro als zinsgünstiges Darlehen gefördert
Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen:
- Zuschußkomponente
DarlehenskomponenteDabei gibt es unterschiedliche Bedarfssätze, welche von den persönlichen Lebensverhältnissen abhängig sind. Der Zuschuss beträgt hier jeweils bis zu 238 Euro je Monat. Der verbleibende Betrag wird als Darlehen zu zinsgünstigen Konditionen vergeben
Kontaktadresse
Bundesministerium für Bildung und Forschung Aufstiegsförderung: Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung
Tel.: Tel: 0800-6223634 (kostenfrei) Fax: Fax: 030-18575503
E-Mail: information@bmbf.bund.de