Meister-BAföG – das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) auf Friseurwelt.de

ZuschußkomponenteAufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – das sogenannte „Meister-BAföG“

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.

Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Fortbildung zum Meister/ zur Meisterin
  • Fortbildung zum Techniker/ zur Technikerin
  • Fortbildung zum Betriebswirt/ zur Betriebswirtin (HWK)
  • Fortbildung zum Fachkrankenpfleger/ zur Fachkrankenpflegerin

Wie sieht die Förderung aus?

Bei Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen:
  • Maßnahmebeitrag für die Lehrgangsgebühren
  • Maßnahmebeitrag für die Prüfungsgebühren

    Der Maßnahmebeitrag beträgt bis zu 10.226 Euro, wovon 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet werden. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.

  • Prüfungsstück

    Dieses wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 1.534 Euro als zinsgünstiges Darlehen gefördert

Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen:
  • Zuschußkomponente
    Darlehenskomponente

    Dabei gibt es unterschiedliche Bedarfssätze, welche von den persönlichen Lebensverhältnissen abhängig sind. Der Zuschuss beträgt hier jeweils bis zu 238 Euro je Monat. Der verbleibende Betrag wird als Darlehen zu zinsgünstigen Konditionen vergeben

Kontaktadresse

Bundesministerium für Bildung und Forschung Aufstiegsförderung:
Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung

Tel.: Tel: 0800-6223634 (kostenfrei)
Fax: Fax: 030-18575503

E-Mail: information@bmbf.bund.de

www.aufstiegs-bafoeg.de